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- Zuletzt aktualisiert: Montag, 01. Juli 2024 19:05
Alle Formulare sind beschreibbare PDF-Files. Bitte füllen sie diese am PC aus, speichern diese auf ihrem Computer ab und senden sie dann per E-Mail (als Anhang) an die dafür zuständige Adresse. Eine Unterschrift ist nicht notwendig, wenn die Formulare von ihrer Adresse aus gesendet werden.
Hilfe zum Bearbeiten der Formulare finden sie in folgenden PDF:
PDF: Merkblatt Anmeldung zur Ausstellung
PDF: QR-Code Einzahlungsschein
PDF: QR-Rechnung (früher Einzahlungsschein) | PostFinance selber erstellen
PDF: Liste der Gebühren
Bitte keine Formulare mit dem Handy fotografieren und versenden!
Downloads |
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Ausstellungsanmeldung Senden sie diese an die Adresse des Veranstalters und an ihren Verein (Sektion) damit die Anmeldung von dieser bestätigt werden kann.
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Zwingername BIC/SWIFT: POFICHBEXXX Begünstigter: Fédération Féline Helvétique, 5504 Othmarsingen |
Stammbucheintrag FFH Kontoinformationen: Postcheck-Konto: 30-28242-0; IBAN: CH24 0900 0000 3002 8242 0; BIC/SWIFT. PROFICHBEXXX Begünstigter: Fédération Féline Helvetique, 5504 Othmarsingen
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Deckbescheinigung Ist nicht notwendig, wenn die Katze von einem eigenen Kater gedeckt wurde. |
Übertragungsgesuch (Transfer) Diese Formulare sollen wenn möglich, immer mit dem Stammbaumantrag eingsendet werden. Wechselt eine Katze später den Besitzer oder sind die Stammbäume bereits ausgestellt,ist das Formular mit dem Originalstammbaum direkt an das Stammbuchsekretariat einzusenden. Der Züchter ist nach wie vor verpflichtet, den neuen Besitzer mittels Transferformular der FFH zu melden. |
Obligatorische Untersuchungen Zuchtkatzen Die Obligatorischen Untersuchungen für Zuchtkatzen betreffen alle Kater und Kätzinnen die zur Zucht eingesetzt werden. (Auch non FIFé Kater) Wir empfehlen euch, eure neuen Zuchtkatzen bereits bei der zweiten Impfung untersuchen zu lassen und die Bestätigung dann bereits einzuholen, dies erspart euch einen zusätzlichen Tierarzttermin. Das Formular ist spätestens dem ersten Stammbaumantrag beizulegen. |
Belastungseinstufung durch den Tierarzt Seit 1. Januar 2015 ist unter anderem der Art. 29 der Tierschutzverordnung des BLV in Kraft. Bitte lesen sie die beiden Dokumente BLV und Erläuterung zur Verordnung. Das Formular, Belastungseinstufung durch den Tierarzt, ist seitens der FFH fakultativ. Es wird aber empfohlen, vor allem bei Rassen mit extremeren Merkmalen, die Belastungseinstufungen durchführen zu lassen. |
Züchterverzeichniseintrag Tragen Sie Ihre Zucht in das Züchterverzeichnis des FFH ein. Der Eintrag ist kostenlos und fakultativ. |
Kaufvertrag Dieser Kaufvertrag ist ausschliesslich nur für FFH-Züchter! Es wird dringenst empfohlen diesen zu verwenden. |
Beanstandung von Katzenkäufern |